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Die bif ist eine vom
Kanton Zürich gemäss
Opferhilfegesetz (OHG)
anerkannte Beratungsstelle.
Wen beraten wir?
Erfahren Sie körperliche und/oder psychische Gewalt in Ihrer bestehenden oder aufgelösten Ehe/Partnerschaft?
Die Beratungsstelle ist offen für Frauen jeglichen Alters, Herkunft, sexueller Orientierung und Religion, die von ihren Ehemännern, Partnern, Partnerinnen oder Expartnern, Expartnerinnen körperliche oder psychische Gewalt erleben.
Sind Sie in die Schweiz migriert? Wünschen Sie eine Beratung in Ihrer Muttersprache?
Wir bieten Beratungen in Ihrer Muttersprache an und verfügen über Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen. Wenn nötig, arbeiten wir mit Dolmetscherinnen. Die spezielle Situation von Migrantinnen ist uns bewusst (aufenthaltsrechtlicher Status, gesellschaftliche Stellung) und wir bieten Ihnen entsprechende Beratungen an.
Leben Sie in einer lesbischen Beziehung und erleben Sie Gewalt durch Ihre Partnerin/Expartnerin?
Aufgrund der immer noch häufig vorhandenen gesellschaftlichen Stigmatisierung ergeben sich in der Beratung für lesbische und bisexuelle Frauen spezifische Fragestellungen. Um Beratungsangebote und generell Ihre Rechte wahrnehmen zu können, brauchen Sie eine auf Ihre Situation zugeschnittene Unterstützung. Wir sind uns der lesbenspezifischen Themen und Dynamiken bewusst (Zwangsouting, Diskriminierungen u.a.) und können Sie entsprechend beraten.
Haben Sie Kinder?
Kinder sind immer von der Gewalt mitbetroffen, auch wenn sie nicht selbst geschlagen werden. Sie leiden unter der Gewalt ihrer Väter oder anderer männlicher Bezugspersonen, unabhängig davon, ob sie selber direkt körperlich misshandelt werden oder "nur" dem Klima von Angst, Bedrohung, Schuldgefühlen und dem schlechten Zustand der Mutter ausgesetzt sind. Die Situation und Bedürfnisse Ihrer Kinder werden in der Beratung immer mitberücksichtigt. Diese indirekte Kinderberatung besteht in der Vermittlung an entsprechende Fachpersonen oder im Ergreifen von unterstützenden Massnahmen für Kinder.
Sind Sie eine Freundin, ein Familienmitglied oder eine Bekannte einer gewaltbetroffenen Frau?
Drittpersonen, die einer gewaltbetroffenen Frau nahe stehen, z. B. Freunde und Freundinnen, Verwandte, Bekannte, Nachbarinnen u. a., die einen Verdacht schöpfen, fühlen sich hilflos. Sie möchten etwas unternehmen oder brauchen fachlichen Rat. Ein Gespräch mit einer bif-Mitarbeiterin kann unterstützend und klärend wirken.
