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Die bif ist eine vom
Kanton Zürich gemäss
Opferhilfegesetz (OHG)
anerkannte Beratungsstelle.
Schutzmöglichkeiten
Akut gefährliche Situationen
In akut gefährlichen Situationen sind Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Kinder das Wichtigste. Bringen Sie sich als Erstes in Sicherheit, z. B. bei einer Nachbarin, Freundin oder in einem Frauenhaus. Sie können aber auch die Polizei rufen (117). Die Polizei kann bei Vorliegen von Häuslicher Gewalt den Gewalttäter aus der Wohnung weisen und/oder ein Kontakt- und/oder Betretverbot gegen ihn aussprechen (Gewaltschutzgesetz).
Falls Sie sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle oder an eine andere Opferberatungsstelle im Kanton Zürich. Sie erhalten dort telefonische oder persönliche Beratung. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. In diesem Merkblatt finden Sie weitere Sicherheitstipps.
Latent gefährliche Situationen
Ein wichtiger Schritt, um die Gewaltspirale zu unterbrechen, ist Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen. In unserer Beratungsstelle erarbeiten Mitarbeiterinnen mit Ihnen zusammen Zukunftsperspektiven und Handlungsmöglichkeiten. Sie entscheiden selber, was als Nächstes zu tun ist. Wir arbeiten parteilich und vertraulich, die Beratung ist freiwillig.
Was ist bei Stalking zu tun?
- Konsequente Kontaktvermeidung mit dem Stalker
- Dokumentation des Stalking-Verhaltens
- Bekanntmachen des Stalking-Vorfalls im Umfeld
- Suchen nach fachlicher und persönlicher Unterstützung
» Informationsblatt Stalking: bedroht, belästigt, verfolgt (PDF)
» Stalking: Wie sich Opfer von Belästigungen und Bedrohungen schützen können (PDF)
Weitere Informationen zu diesem Thema
» Webseite Stadtpolizei Zürich
Notfallnummern
117 Polizei
144 Sanitätsnotruf/Ambulanz
143 Dargebotene Hand
Institutionen die Schutz bieten
www.frauenhaus-schweiz.ch
Opferberatungsstellen im Kanton Zürich
www.opferhilfe.zh.ch
