Definition und Formen

Von Häuslicher Gewalt betroffen ist, wer innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten Ehe/Partnerschaft psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt/erlebt hat oder wem diese angedroht wird.
Mehr zu Zahlen und Forschungsdaten finden Sie im entsprechenden Informationsblatt.

Psychische Gewalt
Damit sind Beleidigungen, Demütigungen, Beschimpfungen gemeint, aber auch Kontrolle über Familien- und Aussenkontakte sowie Verbote und Bevormundungen. Zudem schwere Drohungen (Todesdrohungen),
Nötigung ("wenn du dich trennst, nehme ich dir die Kinder weg") oder Freiheitsberaubung (Ein- und Aussperren aus der Wohnung).

Körperliche Gewalt
Beinhaltet Übergriffe und Tätlichkeiten bis hin zur Tötung. Dazu gehören auch Stossen, Schütteln, Beissen, Gegenstände Nachwerfen, Würgen, Ohrfeigen, Faustschläge Austeilen oder Waffen Einsetzen.

Sexuelle Gewalt
Beinhaltet alle erzwungenen sexuellen Handlungen und reicht von Nötigung bis hin zu Vergewaltigung und Zwang zu Prostitution.

Stalking
Beinhaltet zwanghaftes und systematisches Verfolgen, Belästigen und Nachstellen eines (Ex-) Partners. Dazu gehören wiederholte Telefonanrufe, pausenlose SMS Mitteilungen, Kontaktaufnahme über Drittpersonen, Verfolgen mit einem Fahrzeug, permanente Überwachung oder auch die Drohung, im Internet Intimitäten zu veröffentlichen.

Ökonomische Gewalt
Besteht, wenn Arbeit ausser Haus verboten oder jemand zur Arbeit gezwungen wird; wenn der Lohn beschlagnahmt wird oder der Partner alleine bestimmt, wie die finanziellen Ressourcen eingesetzt werden.

Strukturelle Gewalt
Die noch immer vorhandene Ungleichbehandlung von Frauen im Erwerbsleben führt dazu, dass getrennt lebende Frauen oft Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Nach wie vor gibt es zu wenig flexible Betreuungsplätze für Kinder von alleinerziehenden Müttern. Migrantinnen mit Aufenthaltsstatus B müssen mit der Wegweisung aus der Schweiz rechnen, wenn sie sich von ihrem gewalttätigen Mann trennen.