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Die bif ist eine vom
Kanton Zürich gemäss
Opferhilfegesetz (OHG)
anerkannte Beratungsstelle.
Stalking
Stalking stammt aus dem Jagdjargon und bedeutet: "anpirschen", "anschleichen". Stalking, also das zwanghafte und systematische Verfolgen und Belästigen einer Person, kann für die betroffenen Frauen einen immensen psychischen Stress bedeuten. Aus der Erfahrung und Stalkingforschung wissen wir, dass das Einleiten eines Strafverfahrens (allenfalls Missbrauch Fernmeldeanlage oder Nötigung) gegen den Stalker oftmals dazu beiträgt, das Stalking zu beenden oder zu minimieren. Wichtig dabei ist, den Stalkingverlauf mit einer Fachperson zu analysieren und dann die entsprechenden Massnahmen einzuleiten. Generell gelten folgende wichtigen Verhaltenstipps:
- Konsequente Kontaktvermeidung mit dem Stalker
- Dokumentation des Stalking-Verhaltens
- Bekanntmachen des Stalking-Vorfalls im Umfeld
- Suchen nach fachlicher und persönlicher Unterstützung.
Weitere Informationen zu diesem Thema
» Informationsblatt Stalking: bedroht, belästigt, verfolgt (PDF)
» Stalking: Wie sich Opfer von Belästigungen und Bedrohungen schützen können (PDF)
» Jahresbericht 2008 der bif: Schwerpunktthema «Stalking» (PDF)
