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Die bif ist eine vom
Kanton Zürich gemäss
Opferhilfegesetz (OHG)
anerkannte Beratungsstelle.
Trägerschaft
Die Beratungsstelle bif wurde auf Initiative des Frauenhauses Zürich und des damaligen Zürcher Interventionsprojektes gegen Männergewalt (ZIP) gegründet. Trägerschaft der Beratungsstelle ist der gemeinnützige "Verein bif Für Frauen Gegen Gewalt". Der Zweck des Vereins ist die individuelle und gesellschaftliche Besserstellung von Frauen, die in Ehe oder Partnerschaft von körperlicher und/oder psychischer Gewalt betroffen sind. Seit März 2001 führen Fachfrauen die Beratungs- und Informationsstelle für Frauen, die Gewalt in Ehe und Partnerschaft erfahren. Das Beratungsangebot richtet sich auch an dem Opfer nahestehende Personen und an Fachpersonen. Ausserdem setzt sich die Beratungsstelle mit Öffentlichkeitsarbeit und einem Fortbildungsangebot für die Verbesserung der Situation gewaltbetroffener Frauen ein.
Seit dem 1. Januar 2002 ist die Beratungsstelle bif eine vom Regierungsrat des Kantons Zürich anerkannte Opferhilfestelle mit einem spezifischen Beratungsauftrag gemäss Art. 3 des Opferhilfegesetzes (OHG).
Finanzierung
Als anerkannte Opferhilfestelle wird die Beratungsstelle bif hauptsächlich von der Justizdirektion des Kantons Zürich finanziert. Daneben ist die bif auf Spenden zum Beispiel von Privaten, Kirchgemeinden, Gemeinden und Stiftungen angewiesen, um den Betieb und zusätzliche Projekte zu sichern.
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