Gewaltschutzgesetz GSG (Kanton Zürich)

Am 1. April 2007 trat im Kanton Zürich das Gewaltschutzgesetz (GSG) in Kraft. Es bezweckt den Schutz, die Sicherheit und die Unterstützung von Personen, die Häusliche Gewalt erfahren oder denen Gewalt angedroht wird, sofern sie zur Gewalt ausübenden Person in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung stehen. Das Gesetz schützt auch ehemalige Partnerinnen oder Partner, wenn sie von ihrer Expartnerin oder ihrem Expartner belästigt oder verfolgt werden bzw. diese ihnen nachstellen ("stalken"). Die Polizei kann in solchen Fällen zum Schutz von gefährdeten Personen eine Wegweisung des Gewalttäters aus der Wohnung oder dem Haus veranlassen, sie kann ein Betretverbot für ein gewisses Gebiet (Quartier, Schule, Arbeitsort etc.) anweisen und ein Kontaktverbot aussprechen. Diese Schutzmassnahmen gelten für 14 Tage und können innerhalb einer gesetzlichen Frist von acht Tagen auf Antrag der gefährdeten Person bis zu drei Monate verlängert werden.

Die Stadt - und Kantonspolizei ordnen im Durchschnitt pro Jahr 1000 Schutzanordnungen gegenüber gewalttätigen (Ex-)Partnern an.

Beratungsangebot
Das Gewaltschutzgesetz hat zudem die Grundlage für einen proaktiven Beratungsansatz geschaffen. Die Polizei leitet die Daten von Gefährdeten, d. h. dem Opfer und allenfalls seinen Kindern, weiter an spezifische Beratungsstellen (so auch der bif). Die Beratungsstellen haben den Auftrag, das Opfer von Häuslicher Gewalt unmittelbar nach der polizeilichen Intervention zu kontaktieren. Dadurch ist gewährleistet, dass das Opfer die notwendigen Informationen erhält und in der Krisensituation Unterstützung angeboten wird. Die polizeilichen Schutzmassnahmen werden ebenso einer Beratungsstelle für gewaltausübende Personen zugestellt, die umgehend Kontakt mit der gewalttätigen Person aufnimmt. Auf diese Weise kann auch der Gewalttäter Unterstützung erhalten und allenfalls motiviert werden, in einem entsprechenden Training sein Verhalten verändern zu lernen.


Weitere Informationen zu diesem Thema

» Webseite Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt IST
» Webseite Gewaltschutzgesetz